Wenn die Temperaturen sinken und sich Straßen mit Schnee, Glatteis oder Reifglätte überziehen, wird es höchste Zeit, an die Winterreifenpflicht zu denken. Besonders Wohnmobilfahrer sollten gut vorbereitet sein, denn die Winterreifenpflicht in Deutschland betrifft auch größere Fahrzeuge. Doch was gilt genau, wann musst Du Winterreifen aufgezogen haben und welche Bußgelder drohen bei Verstößen? Hier erfährst Du alles, was Du über die situative Winterreifenpflicht wissen musst.
Was bedeutet die Winterreifenpflicht in Deutschland?
In Deutschland gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt laut § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine sogenannte situative Winterreifenpflicht in Deutschland. Das heißt: Die situative Winterreifenpflicht gilt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen – also bei Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte, Glatteis, Matsch und Schnee oder Schneematsch.
Die Regelung besagt, dass Fahrzeuge in solchen Situationen nur gefahren werden dürfen, wenn sie mit Winterreifen ausgerüstet oder Winterreifen montiert sind. Diese Pflicht gilt situativ und nicht für ein bestimmtes Datum. Trotzdem empfiehlt der ADAC die Faustregel „Oktober bis Ostern“, um auf Nummer sicher zu gehen.
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen in Deutschland nur noch Winterreifen mit Alpine-Symbol – also dem Schneeflocken-Symbol auf einem Bergpiktogramm – verwendet werden. Diese Kennzeichnung zeigt, dass der Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für Winterreifen erfüllt. Ältere Reifen mit M+S-Symbol sind nur noch eingeschränkt zulässig.
Welche Reifen sind erlaubt und was gilt für Wohnmobile?
Bei Wohnmobilen gilt die Winterreifenpflicht ebenso wie bei jedem anderen Fahrzeug. Wer bei winterlichen Verhältnissen fährt, muss laut Straßenverkehrsordnung geeignete Reifen verwenden. Dabei dürfen sowohl Winter- oder Ganzjahresreifen eingesetzt werden – Hauptsache, sie tragen das Alpine-Symbol.
Ganzjahresreifen sind eine praktische Alternative, wenn das Fahrzeug nicht regelmäßig bei extremen Wetterbedingungen bewegt wird. Sie müssen allerdings dieselben Kriterien erfüllen wie Winterreifen. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, doch der ADAC empfiehlt mindestens vier Millimeter, um ausreichend Grip auf Schnee oder Eis bedeckten Straßen zu gewährleisten.
Wer in Regionen wie Südtirol oder im Ausland unterwegs ist, sollte sich zusätzlich über die Winterreifenpflicht im Ausland informieren. In vielen Ländern besteht eine generelle Winterreifenpflicht, die sich zeitlich klar definiert – meist vom 1. November bis 15. März oder 15. November bis 31. März. Dort kann es teuer werden, wenn Dein Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist.
Bußgelder, Profiltiefe & praktische Tipps
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch ein empfindliches Bußgeld. Laut StVZO drohen:
- 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, wenn das Fahrzeug ohne Winterreifen unterwegs ist.
- 75 Euro oder sogar 80 Euro, wenn Du den Verkehr behinderst.
- 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Die Pflicht gilt für alle Fahrer – unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Wer also bei winter- oder eis- bedingten Straßenverhältnissen Winterreifen fahren möchte, sollte rechtzeitig den Wechsel auf Winterreifen vornehmen.
Tipp: Achte nicht nur auf die richtige Bereifung, sondern auch auf zusätzliche Winterausrüstung. Schneeketten können in Bergregionen vorgeschrieben sein und bieten zusätzlichen Halt bei starkem Matsch, Schneeglätte oder Reifglätte.
Fazit: Sicherheit geht vor
In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Die situative Winterreifenpflicht ist kein starres Gesetz, sondern hängt situativ von den Witterungsverhältnissen ab. Auch wenn es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht gibt, sollten Wohnmobilfahrer spätestens im Oktober ihre Winterreifen aufgezogen haben. Ob Winterreifen oder Schneeketten – mit der richtigen Bereifung bist Du sicher unterwegs und vermeidest ein teures Bußgeld.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit der passenden Winterausrüstung und Winterreifen ausgerüstet ist, schützt nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und spart sich am Ende bares Geld, das man lieber in den nächsten Winterurlaub investiert, als 120 Euro zu zahlen.


Hinterlasse einen Kommentar